Ordensobernkonferenz: Krankenhaussterben verhindern!

DOK-Stellungnahme

26.07.2024

In Sorge um die Zukunft vieler freigemeinnütziger Krankenhäuser hat sich der Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK), der knapp 14.000 Ordensleute und 400 Ordensgemeinschaften in Deutschland vertritt, bereits im vergangenen Dezember öffentlich zu Wort gemeldet. Denn im sozial-caritativen Bereich haben viele Gemeinschaften ihre Wurzeln: Im Katholischen Krankenhausverband Deutschland (KKVD) sind über 200 Standorte von Krankenhäusern in Ordensverantwortung oder Ordenstradition vertreten. Damit leisten Ordensgemeinschaften mit ihren Mitarbeiter/innen einen signifikanten Beitrag zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland.

Dieser jahrzehntelange und zuverlässige Beitrag gerät nun immer mehr in Gefahr durch zögerliche Entscheidungen der Politik. Die Auswirkungen der Gesundheitsreform sind nur in Teilen bekannt und klar. Das erschwert erheblich die Planungen der Träger.

Mehrere Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft haben in den letzten Monaten ihre Schließung bekanntgegeben. Eine Ordensgemeinschaft mit mehreren sozialen Einrichtungen hat jüngst erklärt, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (Eigenverwaltungsverfahren §270a InsO) gestellt zu haben. – Die finanzielle Lage zahlreicher Häuser und der im Hintergrund stehenden Ordensträger ist dramatisch. Im Gegensatz zu staatlichen Einrichtungen können sie Defizite aus Lohnsteigerungen und inflationsbedingten Preissteigerungen nicht aus Steuermitteln kompensieren, wie das kommunalen Einrichtungen über die öffentlichen Haushalte möglich ist. Der Zugang dazu ist freigemeinnützigen Krankenhäusern verwehrt, was nach Ansicht zum Beispiel eines Gutachtens von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Juristische Fakultät der Universität Potsdam, gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Damit wird der Wettbewerb verzerrt und statt wirkungsvoller Hilfen aus der Bundes- und/oder Landespolitik bleiben weiterhin zahlreiche Krankenhäuser von einer Schließung bedroht. Ein unkontrolliertes Kliniksterben droht und wird absehbar vor allem Einrichtungen freigemeinnütziger Träger treffen.

Das halten wir für eine fatale Entwicklung. Denn damit wird, so Br. Andreas Murk, Vorsitzender der DOK „binnen kurzer Zeit zerstört, was dank der eindrucksvollen Lebensleistung unserer Ordensschwestern und -brüder im Einsatz für das Wohl der Menschen aufgebaut worden ist.“ Viele Millionen Euro haben Ordensgemeinschaften in den letzten Jahren in die Infrastruktur und in den Defizitausgleich ihrer Häuser gesteckt.

Mit dem KKVD stimmen wir überein: „Bund und Länder müssen dafür Sorge tragen, dass alle Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft eine auskömmliche und zuverlässige Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten erhalten.“

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18.12.2023

Sorge um Ordenskrankenhäuser: DOK-Vorstand ruft die politisch Verantwortlichen zu Maßnahmen gegen befürchtetes Krankenhaussterben auf

Rund 60 Prozent der katholischen Krankenhäuser in Deutschland in Ordensverantwortung oder Ordenstradition – DOK-Vorsitzender Br. Andreas Murk: “Ordensgemeinschaften möchten auch in Zukunft auf diesem Gebiet ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten”

Die Zukunft vieler freigemeinnütziger Krankenhäuser ist gefährdet. Gründe sind der fehlende Ausgleich inflationsbedingter Kosten- und Tarifsteigerungen und die von der Bundesregierung vorgesehene Finanzierungsreform. Am 14. Dezember hat sich der Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) von der Geschäftsführung des Münchener Krankenhauses der Barmherzigen Brüder aus erster Hand über die Situation informieren lassen.

Der DOK-Vorstand teilt die Sorge der Krankenhausträger und ruft die politisch Verantwortlichen zu raschen, auch nachhaltig wirksamen Maßnahmen auf, damit es nicht zu dem befürchteten Krankenhaussterben kommt.

Unter den freigemeinnützigen Krankenhäusern stehen viele in der Tradition des caritativen Engagements katholischer Ordensgemeinschaften. Im Katholischen Krankenhausverband Deutschland (KKVD) sind an über 200 Standorten Krankenhäuser in Ordensverantwortung oder Ordenstradition vertreten. Das sind ca. 60 Prozent der katholischen Krankenhäuser in Deutschland. Damit leisten Ordensgemeinschaften mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen bedeutsamen Beitrag zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland.

Während die in den letzten Jahren aufgrund der Unterfinanzierung stetig gewachsenen Defizite bei Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft aus Steuermitteln – und damit auf Kosten der Allgemeinheit – ausgeglichen werden können, geht dies bei freigemeinnützigen und privaten Trägern, die ebenfalls eine öffentliche Aufgabe erfüllen, zu Lasten der Träger. Viele Insolvenzen sind zu befürchten.

Dadurch ist bei den Ordenseinrichtungen nicht nur eine jahrhundertelang währende Tradition und damit ein Wesensmerkmal des Gesundheitswesens in Deutschland bedroht. Bei Schließung versorgungsrelevanter Krankenhäuser drohen kurzfristig größere Versorgungsengpässe und -lücken. Es ist zu befürchten, dass insbesondere Fachbereiche wie Geriatrie und Palliativmedizin betroffen sind, die in finanzieller Hinsicht weniger lukrativ und deren Patientinnen und Patienten besonders vulnerabel sind.

“Die im Gesundheitswesen engagierten Ordensgemeinschaften möchten auch in Zukunft auf diesem Gebiet ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten”, so der DOK-Vorsitzende Br. Andreas Murk OFMConv. “Wenn die Gesellschaft Wert darauf legt, dass das Gesundheitswesen von gemeinnützigen Trägern mitgeprägt wird, muss sie die Krankenhauspolitik auch entsprechend ausrichten. Sonst bleiben am Ende nur einerseits staatlich organisierte und andererseits profitorientierte Akteure übrig. Leidtragende einer solchen Entwicklung sind in erster Linie die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen.”

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